Absteckung für die Bauausführung

Absteckung für die Bauausführung

Im Zuge der Absteckung für die Bauausführung wird die Geometrie der genehmigten baulichen Anlage in die Örtlichkeit übertragen und dessen Lage gekennzeichnet.

Die Grobabsteckung wird für die Durchführung der Erdarbeiten benötigt. Es werden überwiegend die äußeren Gebäudeecken in die Örtlichkeit übertragen und mittels Holzpflock gekennzeichnet. Im Zuge der Grobabsteckung wird dem Tiefbauunternehmen ein Höhenbezugspunkt angegeben, der die Grundlage für die höhenmäßige Festlegung des Gebäudes im amtlichen Höhensystem bildet. Die Höhenlage des Gebäudes ist in der Baugenehmigung enthalten. Nach Durchführung der Tiefbauarbeiten geht die Kennzeichnung der Gebäudeachsen meistens verloren.

Für die Durchführung der Hochbauarbeiten wird eine Feinabsteckung benötigt. Die Feinabsteckung erfolgt, abhängig von der Größe der zu errichtenden baulichen Anlage, mittels Nagel auf Holzpfahl oder mittels Nägeln auf stabilen Schnurgerüsten. Im Zuge der Feinabsteckung wird der bereits für die Grobabsteckung angegebene Höhenbezugspunkt überprüft und ggf. erneut angebracht..

Der Absteckungsriss

Der Nachweis über die erfolgte Grob- bzw. Feinabsteckung erfolgt in Form eines Absteckungsrisses. In dem Absteckungsriß werden die abgesteckten Achsen mit entsprechenden Maßangaben dargestellt. Der Absteckungsriss wird der Bauleitung zur weiteren Verwendung vorgelegt.

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