Die Teilungsvermessung
ist dann notwendig, wenn ein Teil eines Grundstückes erworben oder verkauft und selbständig bebaut wird. Die Teilung eines Grundstücks braucht im allgemeinen nicht genehmigt zu werden.Ausnahmen:
- Grundstücke im Geltungsbereich eines Bodenordnungsverfahrens bzw. eines Sanierungsgebietes
- Waldgrundstücke

Einer Grundstücksteilung geht fast immer eine Vermessung voraus. Die Vermessung darf von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren sowie anderen behördlichen Vermessungsstellen im Land Brandenburg durchgeführt werden.
Im Zuge der Vermessung werden:
- alte Grenzen untersucht und wiederhergestellt
- neue Grenzabschnitte abgemarkt und festgestellt
- eine Grenzverhandlung durchgeführt, in der den Beteiligten das Ergebnis der Grenzuntersuchung erläutert wird
Die Vermessungsschriften werden vom zuständigen Kataster- und
Vermessungsamt geprüft und übernommen. Der Kostenträger oder
Eigentümer erhält dann vom Katasteramt entsprechende Veränderungsnachweise.Diese werden vom Notar beim Grundstücksverkehr (Kauf, Schenkung, ...) benötigt, um die Übertragung entsprechend dem notariellen Vertrag beim Grundbuchamt zu beantragen.
Die Kosten, die bei einer Grenzvermessung enstehen, richten sich nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung, die Sie sich hier downloaden können.
letztmalig aktualisiert am: 28.05.2008 -
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