- an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken,
- neben der Vermessungs- und Katasterverwaltung Katastervermessungen auszuführen,
- Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunde.
Zu unserem Leistungsspektrum als ÖbVI gehören:
- amtlicher Lageplan zum Baugesuch
- Teilungsvermessung
- Sonderung
- Grenzvermessung, Grenzangabe
- Gebäudeschlusseinmessung
- Absteckungsarbeiten
- Bestandsaufnahmen (Innenaufnahmen)
- Bestandsaufnahmen als Grundlagen für Bauleitpläne
- Arbeiten für die Schaffung eines Geoinformationssystems (GIS)
- Bestandspläne im Bereich des Leitungskatasters
letztmalig aktualisiert am: 01.07.2008 -
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