Amtlicher Lageplan zum Baugesuch
Der Amtliche Lageplan bildet einen festen Bestandteil der Bauantragsunterlagen . Dieser wird in fast allen Fällen von der Baugenehmigungsbehörde verlangt.Der Inhalt des Lageplans ist von der Beschaffenheit des Grundstücks, dem Erschließungsstand, Planungsrecht und der Größe des Bauvorhabens abhängig. Dargestellt wird (evtl. nur wenn vorhanden):
- Katasterbestand (Grenzverläufe, Flurstücksnummern, Eigentümerangaben)
- planungsrelevante Topographie (vorhandene Bebauung, Lage des öffentlichen Kanals, geschützte Bäume, Lage und Höhe der Straße usw.)
- Grunddienstbarkeiten
- vorhandene bauliche Anlagen, auch auf benachbarten Grundstücken
- Denkmäler, Biotope, Naturdenkmäler
- Hochspannungsleitungen
Zusätzliche Angaben werden auf Wunsch vom ÖbVI in den Lageplan zum Baugesuch eingetragen:
- geplante bauliche Anlagen mit Darstellung der Abstandsflächen sowie Ermittlung der GRZ und GFZ gem. BauNVO
- Baurecht (ggf. Baugrenzen)
- Abstand der geplanten Anlage zur öffentlichen Verkehrsfläche, Wasserfläche, Biotop
- Regenwassergruben, Sickerschächte
- Gas-, Heiz-, Wasser- und Elektroleitungen
- Behälter für Gas, schädliche oder brennbare Flüssigkeiten
- Hydranten, Wasserentnahmestellen
Die Kostenordnung über die Vermessungsgebühren können Sie sich hier downloaden.
letztmalig aktualisiert am: 28.05.2008 -
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