Grenzvermessung
Die Grenzvermessungen dienen der Feststellung, Abmarkung und Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Es wird unterschieden zwischen Grenzwiederherstellung und Grenzfeststellung. In beiden Fällen werden Grenznachbarn in das Verfahren mit eingebunden. Im Anschluß daran wird über das Ergebnis der Grenzvermessung eine Grenzniederschrift aufgenommen.Grenzwiederherstellung:
- festgestellte Grenzen werden erneut abgemarkt, weil die alte Abmarkung unkenntlich oder nicht mehr vorhanden ist.

Grenzfeststellung:
- gelten alte Grundstücksgrenzen als nicht festgestellt im Sinne des Liegenschaftskatasters, so kann die Feststellung dieser Grenzen beantragt werden
- die festgestellten Grenzabschnitte werden abgemarkt.
Die Kosten, die bei einer Grenzvermessung enstehen, richten sich nach der Vermessungsgebühren- und Kostenordnung, die Sie sich hier downloaden können.
letztmalig aktualisiert am: 28.05.2008 -
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